Reisebdingungen
Allgemeines
Allgemeine Reisebedingungen für die Vermietung des Ferienhauses „Seestern“ in der Ferienhausanlage „Vier Jahreszeiten“, An den Rehwiesen 16, 17449 in Karlshagen/ Usedom
1.Reisen können per E-Mail (betty-lutz@web.de), oder schriftlicher Bestellung (Jurkutat, Feuerdornstraße 37, 15236 Frankfurt (Oder)) gebucht werden.
2.Mit der Unterzeichnung des Beleges „Reisevertrag/ Reservierungsbestätigung/ Rechnung“ durch beide Partner kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
3.Mit Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20% gemäß dem im Reisevertrag angegebenen Betrag fällig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterschriftsleistung seitens des Mieters in vollständiger Höhe zu entrichten. Erfolgt innerhalb dieser 14 Tage kein Zahlungseingang auf das auf Seite 2 angegebene Konto, hat der Urlauber/ Mieter keinen Anspruch mehr auf Erfüllung des Vertrages und der Vertrag ist hinfällig. (Eine Zahlungserinnerung/ Mahnung erfolgt nicht!)
4.Die in Ziffer 3 genannten Bedingungen gelten analog für die Zahlung der Hauptrate (Restbetrag 80 % des Reisepreises zuzüglich 200 Kaution) sowie die in der Rechnung angegebene und an die Gemeinde abzuführende Kurtaxe. Ist der vollständige Gesamtmietpreis (Reisepreis und Kurabgabe[1]) nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Reisebeginn auf das o.g. Konto der Eigentümer eingegangen, entfällt ebenfalls der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Vertrag ist dann hinfällig und gegenstandslos.
5.Die Kurkarten sowie dazugehörige Rechnung erhalten Sie unverzüglich nach Erfüllung von Pkt. 4., d.h. vollständiger Bezahlung.
6.Die Kaution in Höhe von 200 EUR dient als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Nach Abnahme des Mietobjektes wird der Betrag abzüglich der verbrauchten Energiekosten wieder zurückgezahlt, sofern keine vom Mieter verschuldeten Schäden am Mietobjekt oder dem Inventar entstanden sind. Die Rückerstattung erfolgt spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses sowie Freigabe durch den Verwalter. Teilen Sie uns hierzu bitte rechtzeitig Ihre Bankdaten mit.
7.Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als ein Monat vor dem Beginn der Nutzung des Ferienhauses) entfällt die Ratenzahlung. In diesem Fall ist der Gesamtbetrag sofort nach Vertragsschluss fällig. Als Nachweis der Zahlung reicht eine Bankbestätigung über die Zahlung des vollen Reisepreises (oder ein Nachweis der Abbuchung des Betrages), der dem Eigentümer vorab per E-Mail oder Fax (0335/ 55311451) zuzusenden ist. Erfolgt dies nicht bzw. die Einzahlung nicht fristgemäß (siehe Seite 1) ist der Vertrag gegenstandslos und hinfällig.
Die Preise für das Ferienhaus sind den jeweils aktuellen Preislisten zu entnehmen. Mit der Herausgabe von neuen Preislisten verlieren die früheren Veröffentlichungen ihre Gültigkeit. Verbindlich ist das vom Eigentümer schriftlich unterbreitete Angebot.
8.Die Anreise und Nutzung unseres Ferienhauses darf nur mit/ durch den/die im Reisevertrag angegebenen Personen erfolgen. Reist der Urlauber/ Mieter mit mehr oder anderen Personen[2], einschließlich Kinder egal welchen Alters, als im Reisevertrag angegeben oder Haustieren an, hat er keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Vertrag ist hinfällig und gegenstandslos. Fremdübernachtungen jeglicher Art im Ferienhaus bzw. auf dem Grundstück (z.B. Zelten o.ä.) sind nicht zulässig und führen zum sofortigen Abbruch Ihres Aufenthaltes in unserem Ferienhaus. Dies gilt selbstredend für den gesamten vereinbarten Aufenthalt und darf durch den vor Ort befindlichen Hausverwalter kontrolliert und umgesetzt werden.
9.Die Außenanlagen des Ferienhauses werden durch eine automatische Anlage bewässert. Die Anlage arbeitet in den frühen Morgenstunden. So werden die Urlauber während ihres Aufenthaltes am wenigsten gestört und belästigt. Die Justierungen/Einstellungen der einzelnen Sprinkler sowie Regner war und ist sehr zeit- und arbeitsaufwendig. Fehleinstellungen können zu gravierenden Folgen/ Schäden am Ferienhaus als auch der gesamten Anlage führen. Unter Verweis auf Pkt. 10 sind jegliche Veränderungen/ Verschmutzungen, Spielereien an den Sprinklern/ Regnern als auch der gesamten Anlage zu unterlassen und auch darauf zu achten, dass dies von allen Gästen, insbesondere den Kindern, eingehalten wird.
10.Die Urlauber/ Mieter sind verpflichtet, Haus und Inventar verantwortungsvoll und pfleglich zu behandeln und haben dafür zu sorgen, dass das Ferienhaus mit allen Einrichtungsgegenständen in einem einwandfreien Zustand erhalten bleibt und so wieder übergeben wird. Der Urlauber/ Mieter des Ferienhauses haftet für sämtliche während seines Aufenthalts verursachten Schäden. Schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder am Gebäude sowie den dazugehörigen Anlagen sind von dem Mieter zu ersetzen, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Dies beinhaltet alle vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden. Eltern haften für Ihre Kinder (egal welchen Alters).
Für das Ferienhaus stehen zwei PKW- Stellplätze zur Verfügung. Das Parken auf den Rasenflächen der Ferienhausanlage ist nicht gestattet.
11.Nutzungsbedingungen für unser Ferienhaus:
Für das Ferienhaus „Seestern“ gilt die im Haus ausgehängte Hausordnung!
Vor Übergabe des Schlüssels für das Haus hat der Urlauber/ Mieter eine Kaution in Höhe von 200,00 EUR mit der Hauptrate zu entrichten. Die Kaution wird am Ende des Aufenthaltes soweit es keinerlei Beanstandungen/ Mietsachschäden gibt sowie die Nutzungsbedingungen eingehalten wurden, gemäß 7. wieder abzüglich der verbrauchten Energiekosten rückerstattet. Übersteigt der Schaden die Kautionssumme, verpflichtet sich der Urlauber/ Mieter den Restbetrag innerhalb von 4 Wochen an den Eigentümer zu überweisen.
Der Mieter ist verpflichtet, die Einrichtung auf Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit bei Ankunft zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter/Verwalter in geeigneter Form zu melden. Dies gilt auch für auftretende Schäden während der Mietzeit. Sind Mängel an der Mietsache erkennbar, ist der Urlauber/ Mieter verpflichtet diese unverzüglich dem Verwalter mitzuteilen - andernfalls gehen die Mängel zu seinem Lasten.
Mit der Übergabe des Schlüssels für das Haus trägt der Mieter die volle Verantwortung für die Verschlusssicherung des Gebäudes während seiner Abwesenheit. Der Verlust des Schlüssels wird mit 200 Euro berechnet.
Wasserkosten sowie die Endreinigung sind im Mietpreis enthalten.
Die Energiekosten sind nicht im Mietpreis enthalten. Diese werden separat nach jeweiligem Verbrauch berechnet (Haushaltsstrom und Heizstrom gemäß den zum Vermietungszeitraum gelten aktuellen Preisen) und von der Kaution abgezogen. Die Ablesung erfolgt durch unseren Verwalter am Abreisetag.Der Mieter/in kann hierzu Eigenkontrollen sowohl am Anreise als auch Abreisetag vornehmen (Sichtfenster Zählersäule).
Das Aufladen von Elektroautos ist nicht zulässig und führt zudem zur Überlastung/ Ausfalls der gesamten Hausanlage.Bei Zuwiderhandlungen und Nichtbeachtung haftet der Mieter in vollem Umfang für alle in diesem Zusammenhang auftretenden Mängel und Schäden.
Die Bereitstellung von Bettwäsche, Handtüchern, Geschirrtüchern und Reinigungs- sowie Geschirrspülmittel gehören nicht zum Leistungsumfang des Vermieters (Grillkohle sowie Kaminholz sind selbst zu beschaffen).
Der Ausfall technischer Geräte ist dem Hausverwalter vor Ort unverzüglich anzuzeigen.
Das eigenmächtige Ausführen von Reparaturen jeglicher Art z.B. an den technischen Geräten und Anlagen ist strengstens untersagt
.
Der Ausfall technischer Geräte begründet keinen Schadensersatzanspruch seitens des Mieters, sofern die erforderlichen Reparaturen in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt werden.
Es ist strikt verboten, Chemietoiletten oder sonstige nicht biologisch abbaubare Chemikalien oder andere nicht zulässige Materialien in der Kanalisation (Toiletten etc.) zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Verursacher in vollem Umfang.
Die Benutzung des Hochbettes im kleinen Schlafzimmer/ Kinderzimmer erfolgt auf eigene Gefahr. Der Hersteller empfiehlt keine Benutzung von Kindern unter 6 Jahren.
Haustiere jeglicher Art sind im Ferienhaus „Seestern“ nicht erlaubt und zulässig!
Auch das Rauchen im gesamten Haus ist nicht gestattet!
Abfälle sind in „grüner Punkt“-Abfälle, Restmüll und Altpapier zu sortieren und in dafür im Haus bereitgestellten Behältnissen sowie letztendlich in den dafür zulässigen Abfalltonnen im gemeinschaftlichen Müllplatz zu entsorgen. Dieser befindet sich am Eingang der Ferienhausanlage. Altglas bitte nicht im gemeinschaftlichen Müllplatz abstellen, sondern auf den von der Gemeinde Karlshagen oder anderorts eingerichteten Entsorgungspunkten eigenständig von jedem Urlauber/Mieter selbst zu entsorgen.
Das Ferienhaus ist bei Abreise in einem ordentlichen Zustand (Kochplatte, Herd, Mikrowelle, Geschirrspüler gereinigt) besenrein zu hinterlassen und dementsprechend zu übergeben!
Der Schlüssel ist bei Abreise wieder im Schlüsselsafe zu hinterlegen.
Die Benutzung des auf unserem Grundstück befindlichen sicherheitsgeprüften Schaukelgestells erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Hierfür wird vom Eigentümer keinerlei Haftung übernommen. Bitte beachten Sie hierzu die im Ferienhaus aushängende Produkt-/Gebrauchsinformationen.
Privat gekennzeichnete bzw. verschlossene Bereiche sind von der Nutzung ausgeschlossen. Das gleiche trifft auch für den Dachboden und das Gerätehaus zu.
Unser Hausverwalter Herr André Arnold ist beauftragt und angehalten, darauf zu achten, dass die vertraglich vereinbarten allgemeinen Reisebedingungen während des gebuchten Zeitraums im Ferienhaus eingehalten werden. In diesem Zusammenhang ist dem Verwalter, dem Eigentümer bzw. von Ihnen beauftragte Bevollmächtigte jederzeit Zutritt ins Ferienhaus zu gewähren sowie ihren Anweisungen Folge zu leisten. Ein Verstoß stellt einen Vertragsbruch dar und berechtigt u.a. zum Einbehalt der Kaution.
Rücktritt bis 45 Tage vor Nutzungsbeginn: 20% der Kosten (jedoch mind. 40 EUR)
vom 44.-31. Tag vor Nutzungsbeginn: 50% der Kosten
vom 30. Tag an: 80% der Kosten
bei Nichtantritt: 100% der Kosten
bei nicht fristgemäßer Einzahlung der Hauptrate wird die Anzahlung als Vertragsstrafe einbehalten.
12. Unser Hausverwalter Herr André Arnold ist beauftragt und angehalten, darauf zu achten, dass die vertraglich vereinbarten allgemeinen Reisebedingungen während des gebuchten Zeitraums im Ferienhaus eingehalten werden. In diesem Zusammenhang ist dem Verwalter, dem Eigentümer bzw. von Ihnen beauftragte Bevollmächtigte jederzeit Zutritt ins Ferienhaus zu gewähren sowie ihren Anweisungen Folge zu leisten. Ein Verstoß stellt einen Vertragsbruch dar und berechtigt u.a. zum Einbehalt der Kaution.
13. Rücktritt bzw. Nichterfüllung vom/des Reisevertrag(s) & Aufenthaltsabbruch:
Alle Mieter haben die Möglichkeit, jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung (auch Fax oder E-Mail) vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Wenn Sie das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen (maßgeblich ist hier der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter) oder den Platz nicht in Anspruch nehmen, gelten die nachfolgenden Bedingungen:
Es gilt die im Haus aushängende Anlagenordnung für die Ferienhausanlage „Vier Jahreszeiten“.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer privaten Haftpflichtversicherung zur Absicherung eventuell auftretender Mietsachschäden!
Falls die Eigentümer des Ferienhauses aus Gründen, die nicht in Ihrem Einflussbereich liegen, Reservierungen absagen muss, erfolgt eine Rückerstattung der bereits gezahlten Preisanteile. Weitergehende Ansprüche können vom Urlauber/ Mieter nicht geltend gemacht werden.
[1] Kurabgabe gemäß der jeweils gültigen Satzung, d.h. ggf. Anpassung/ Änderung.
[2] Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben (z.B. durch Krankheit o.ä. wichtige Hinderungsgründe), sind diese dem Eigentümer/ Vermieter bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt mitzuteilen. Andernfalls sind sie gegenstandslos. Diesbezügliche Änderungen sind zudem lediglich für die Personen, nicht für vertraglich vereinbarte Anzahl der Urlauber möglich und zulässig.