Reisebdingungen - Ferienhaus Seestern Karlshagen

Ferienhaus Seestern Karlshagen
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Reisebdingungen

Allgemeines

Allgemeine Reisebedingungen für die Vermietung des  Ferienhauses „Seestern“ in der Ferienhausanlage „Vier Jahreszeiten“, An  den Rehwiesen 16, 17449 in Karlshagen/ Usedom

1.Reisen können per E-Mail (betty-lutz@web.de), oder schriftlicher Bestellung (Jurkutat, Feuerdornstraße 37, 15236 Frankfurt (Oder)) gebucht werden.

2.Mit der Unterzeichnung des Beleges „Reisevertrag/  Reservierungsbestätigung/ Rechnung“ durch beide Partner kommt ein  rechtsgültiger Vertrag zustande.

3.Mit Abschluss des Reisevertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20% gemäß dem im Reisevertrag angegebenen Betrag fällig. Diese ist  innerhalb von 14 Tagen nach Unterschriftsleistung seitens des Mieters in vollständiger Höhe zu entrichten. Erfolgt innerhalb dieser 14 Tage kein  Zahlungseingang auf das auf Seite 2 angegebene Konto, hat der Urlauber/  Mieter keinen Anspruch mehr auf Erfüllung des Vertrages und der Vertrag  ist hinfällig. (Eine Zahlungserinnerung/ Mahnung erfolgt nicht!)

4.Die in Ziffer 3 genannten Bedingungen gelten analog für die Zahlung der Hauptrate (Restbetrag 80 % des Reisepreises zuzüglich 200 Kaution)  sowie die in der Rechnung angegebene und an die Gemeinde abzuführende  Kurtaxe. Ist der vollständige Gesamtmietpreis (Reisepreis und Kurabgabe[1])   nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Reisebeginn auf das o.g. Konto der Eigentümer eingegangen, entfällt ebenfalls der Anspruch auf  Erfüllung des Vertrages. Der Vertrag ist dann hinfällig und  gegenstandslos.  

5.Die Kurkarten sowie dazugehörige Rechnung erhalten Sie unverzüglich nach Erfüllung von Pkt. 4., d.h. vollständiger Bezahlung.

6.Die Kaution in Höhe von 200 EUR dient als Sicherheit für überlassene  Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Nach Abnahme des  Mietobjektes wird der Betrag abzüglich der verbrauchten Energiekosten  wieder zurückgezahlt, sofern keine vom Mieter verschuldeten Schäden am  Mietobjekt oder dem Inventar entstanden sind. Die Rückerstattung erfolgt  spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses  sowie Freigabe durch den Verwalter. Teilen Sie uns hierzu bitte rechtzeitig Ihre Bankdaten mit.

7.Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als ein Monat vor dem Beginn  der Nutzung des Ferienhauses) entfällt die Ratenzahlung. In diesem Fall  ist der Gesamtbetrag sofort nach Vertragsschluss fällig. Als Nachweis der Zahlung reicht eine  Bankbestätigung über die Zahlung des vollen Reisepreises (oder ein  Nachweis der Abbuchung des Betrages), der dem Eigentümer vorab per  E-Mail oder Fax (0335/ 55311451) zuzusenden ist. Erfolgt dies nicht bzw.  die Einzahlung nicht fristgemäß (siehe Seite 1) ist der Vertrag  gegenstandslos und hinfällig.
Die Preise für das Ferienhaus sind den jeweils aktuellen Preislisten  zu entnehmen. Mit der Herausgabe von neuen Preislisten verlieren die  früheren Veröffentlichungen ihre Gültigkeit. Verbindlich ist das vom  Eigentümer schriftlich unterbreitete Angebot.

8.Die Anreise und Nutzung unseres Ferienhauses darf nur mit/ durch den/die im Reisevertrag angegebenen Personen erfolgen. Reist der Urlauber/ Mieter mit mehr oder anderen Personen[2],  einschließlich Kinder egal welchen Alters, als im Reisevertrag  angegeben oder Haustieren an, hat er keinen Anspruch auf Erfüllung des  Vertrages. Der Vertrag ist hinfällig und gegenstandslos. Fremdübernachtungen  jeglicher Art im Ferienhaus bzw. auf dem Grundstück (z.B. Zelten o.ä.)  sind nicht zulässig und führen zum sofortigen Abbruch Ihres Aufenthaltes  in unserem Ferienhaus. Dies gilt selbstredend für den gesamten  vereinbarten Aufenthalt und darf durch den vor Ort befindlichen  Hausverwalter kontrolliert und umgesetzt werden.

9.Die Außenanlagen des Ferienhauses werden durch eine automatische  Anlage bewässert. Die Anlage arbeitet in den frühen Morgenstunden. So  werden die Urlauber während ihres Aufenthaltes am wenigsten gestört und  belästigt. Die Justierungen/Einstellungen der einzelnen Sprinkler sowie  Regner war und ist sehr zeit- und arbeitsaufwendig. Fehleinstellungen  können zu gravierenden Folgen/ Schäden am Ferienhaus als auch der  gesamten Anlage führen. Unter Verweis auf Pkt. 10 sind jegliche  Veränderungen/ Verschmutzungen, Spielereien an den Sprinklern/ Regnern  als auch der gesamten Anlage zu unterlassen und auch darauf zu achten,  dass dies von allen Gästen, insbesondere den Kindern, eingehalten wird.

10.Die Urlauber/ Mieter sind verpflichtet, Haus und Inventar  verantwortungsvoll und pfleglich zu behandeln und haben dafür zu sorgen,  dass das Ferienhaus mit allen Einrichtungsgegenständen in einem  einwandfreien Zustand erhalten bleibt und so wieder übergeben wird. Der  Urlauber/ Mieter des Ferienhauses haftet für sämtliche während seines  Aufenthalts verursachten Schäden. Schuldhaft verursachte Schäden an  Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder am Gebäude sowie den  dazugehörigen Anlagen sind von dem Mieter zu ersetzen, wenn und insoweit  sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft  verursacht worden ist. Dies beinhaltet alle vorsätzlich oder fahrlässig  verursachte Schäden. Eltern haften für Ihre Kinder (egal welchen  Alters).
Für das Ferienhaus stehen zwei PKW- Stellplätze zur Verfügung. Das  Parken auf den Rasenflächen der Ferienhausanlage ist nicht gestattet.

11.Nutzungsbedingungen für unser Ferienhaus:
Für das Ferienhaus „Seestern“ gilt die im Haus ausgehängte Hausordnung!
Vor Übergabe des Schlüssels für das Haus hat der Urlauber/  Mieter eine Kaution in Höhe von 200,00 EUR mit der Hauptrate zu  entrichten. Die Kaution wird am Ende des Aufenthaltes soweit es  keinerlei Beanstandungen/ Mietsachschäden gibt sowie die  Nutzungsbedingungen eingehalten wurden, gemäß 7. wieder abzüglich der  verbrauchten Energiekosten rückerstattet. Übersteigt der Schaden die  Kautionssumme, verpflichtet sich der Urlauber/ Mieter den Restbetrag  innerhalb von 4 Wochen an den Eigentümer zu überweisen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Einrichtung auf  Vollständigkeit und Gebrauchsfähigkeit bei Ankunft zu überprüfen und  Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter/Verwalter in  geeigneter Form zu melden. Dies gilt auch für auftretende Schäden  während der Mietzeit. Sind Mängel an der Mietsache erkennbar, ist der  Urlauber/ Mieter verpflichtet diese unverzüglich dem Verwalter  mitzuteilen - andernfalls gehen die Mängel zu seinem Lasten.
Mit der Übergabe des Schlüssels für das Haus trägt der Mieter die  volle Verantwortung für die Verschlusssicherung des Gebäudes während  seiner Abwesenheit. Der Verlust des Schlüssels wird mit 200 Euro  berechnet.
Wasserkosten sowie die Endreinigung sind im Mietpreis enthalten.

Die Energiekosten sind nicht im Mietpreis enthalten. Diese  werden separat nach jeweiligem Verbrauch berechnet (Haushaltsstrom und  Heizstrom gemäß den zum Vermietungszeitraum gelten aktuellen Preisen)  und von der Kaution abgezogen. Die Ablesung  erfolgt durch unseren Verwalter am Abreisetag.Der Mieter/in kann hierzu  Eigenkontrollen sowohl am Anreise als auch Abreisetag vornehmen  (Sichtfenster Zählersäule).

Das Aufladen von Elektroautos ist nicht zulässig und führt zudem zur Überlastung/ Ausfalls der gesamten Hausanlage.Bei  Zuwiderhandlungen und Nichtbeachtung haftet der Mieter in vollem Umfang  für alle in diesem Zusammenhang auftretenden Mängel und Schäden.

Die Bereitstellung von Bettwäsche, Handtüchern,  Geschirrtüchern und Reinigungs- sowie Geschirrspülmittel gehören nicht  zum Leistungsumfang des Vermieters (Grillkohle sowie Kaminholz sind  selbst zu beschaffen).
Der Ausfall technischer Geräte ist dem Hausverwalter vor Ort unverzüglich anzuzeigen.

Das eigenmächtige Ausführen von Reparaturen jeglicher Art z.B. an den technischen Geräten und Anlagen ist strengstens untersagt
.
Der Ausfall technischer Geräte begründet keinen  Schadensersatzanspruch seitens des Mieters, sofern die erforderlichen  Reparaturen in einem angemessenen Zeitrahmen durchgeführt werden.
Es ist strikt verboten, Chemietoiletten oder sonstige nicht  biologisch abbaubare Chemikalien oder andere nicht zulässige Materialien  in der Kanalisation (Toiletten etc.) zu entsorgen. Bei  Zuwiderhandlungen haftet der Verursacher in vollem Umfang.

Die Benutzung des Hochbettes im kleinen Schlafzimmer/  Kinderzimmer erfolgt auf eigene Gefahr. Der Hersteller empfiehlt keine  Benutzung von Kindern unter 6 Jahren.

Haustiere jeglicher Art sind im Ferienhaus „Seestern“ nicht erlaubt und zulässig!

Auch das Rauchen im gesamten Haus ist nicht gestattet!

Abfälle sind in „grüner Punkt“-Abfälle, Restmüll und Altpapier zu  sortieren und in dafür im Haus bereitgestellten Behältnissen sowie  letztendlich in den dafür zulässigen Abfalltonnen im gemeinschaftlichen  Müllplatz zu entsorgen. Dieser befindet sich am Eingang der  Ferienhausanlage. Altglas bitte nicht im gemeinschaftlichen Müllplatz abstellen,  sondern auf den von der Gemeinde Karlshagen oder anderorts  eingerichteten Entsorgungspunkten eigenständig von jedem Urlauber/Mieter  selbst zu entsorgen.   

Das Ferienhaus ist bei Abreise in einem ordentlichen Zustand (Kochplatte, Herd, Mikrowelle, Geschirrspüler gereinigt) besenrein zu hinterlassen und dementsprechend zu übergeben!

Der Schlüssel ist bei Abreise wieder im Schlüsselsafe zu hinterlegen.

Die Benutzung des auf unserem Grundstück befindlichen  sicherheitsgeprüften Schaukelgestells erfolgt auf eigene Verantwortung  und Gefahr. Hierfür wird vom Eigentümer keinerlei Haftung übernommen.  Bitte beachten Sie hierzu die im Ferienhaus aushängende  Produkt-/Gebrauchsinformationen.
Privat gekennzeichnete bzw. verschlossene Bereiche sind von  der Nutzung ausgeschlossen. Das gleiche trifft auch für den Dachboden  und das Gerätehaus zu.

Unser Hausverwalter Herr André Arnold ist beauftragt und angehalten,  darauf zu achten, dass die vertraglich vereinbarten allgemeinen  Reisebedingungen während des gebuchten Zeitraums im Ferienhaus  eingehalten werden. In diesem Zusammenhang ist dem Verwalter, dem  Eigentümer bzw. von Ihnen beauftragte Bevollmächtigte jederzeit Zutritt  ins Ferienhaus zu gewähren sowie ihren Anweisungen Folge zu leisten. Ein  Verstoß stellt einen Vertragsbruch dar und berechtigt u.a. zum  Einbehalt der Kaution.

Rücktritt bis 45 Tage vor Nutzungsbeginn: 20% der Kosten (jedoch mind. 40 EUR)
vom 44.-31. Tag vor Nutzungsbeginn: 50% der Kosten
vom 30. Tag an: 80% der Kosten
bei Nichtantritt: 100% der Kosten
bei nicht fristgemäßer Einzahlung der Hauptrate wird die Anzahlung als Vertragsstrafe einbehalten.   

12. Unser Hausverwalter Herr André Arnold ist beauftragt und angehalten,  darauf zu achten, dass die vertraglich vereinbarten allgemeinen  Reisebedingungen während des gebuchten Zeitraums im      Ferienhaus eingehalten werden. In diesem Zusammenhang ist dem Verwalter, dem  Eigentümer bzw. von Ihnen beauftragte Bevollmächtigte jederzeit Zutritt  ins Ferienhaus zu gewähren sowie ihren      Anweisungen Folge zu leisten. Ein Verstoß stellt einen Vertragsbruch dar und berechtigt u.a. zum Einbehalt der Kaution.

13. Rücktritt bzw. Nichterfüllung vom/des Reisevertrag(s) & Aufenthaltsabbruch:
Alle Mieter haben die Möglichkeit, jederzeit vor Reisebeginn  durch eine schriftliche Erklärung (auch Fax oder E-Mail) vom Vertrag  zurückzutreten. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs     der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom  Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter  bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Wenn Sie das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen (maßgeblich ist  hier der Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter) oder  den Platz nicht in Anspruch nehmen, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

Es gilt die im Haus aushängende Anlagenordnung für die Ferienhausanlage „Vier Jahreszeiten“.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.


Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer  Reiserücktrittsversicherung sowie einer privaten Haftpflichtversicherung  zur Absicherung eventuell auftretender Mietsachschäden!
Falls die Eigentümer des Ferienhauses aus Gründen, die nicht in Ihrem  Einflussbereich liegen, Reservierungen absagen muss, erfolgt eine  Rückerstattung der bereits gezahlten Preisanteile. Weitergehende  Ansprüche können vom Urlauber/ Mieter nicht geltend gemacht werden.
[1]   Kurabgabe gemäß der jeweils gültigen Satzung, d.h. ggf. Anpassung/ Änderung.
[2]  Sollten sich diesbezüglich Änderungen ergeben (z.B. durch Krankheit  o.ä. wichtige Hinderungsgründe), sind diese  dem Eigentümer/ Vermieter  bis spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt mitzuteilen. Andernfalls sind sie gegenstandslos. Diesbezügliche Änderungen sind  zudem lediglich für die Personen, nicht für vertraglich vereinbarte  Anzahl der Urlauber möglich und zulässig.




Kontakt:
E-Mail: betty-lutz@web.de
Telefon: 0335 / 55311451
Handy: 0157 55064405
(ab 18.00 Uhr)
Anschrift:
Ferienhausvermietung
Lutz & Babette Jurkutat
Feuerdornstraße 37
15236 Frankfurt (Oder)
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